- Lotsenzwang
- Lot|sen|zwang, der <o. Pl.>: gesetzliche Vorschrift, dass in einem bestimmten Gebiet kein Schiff ohne einen Lotsen fahren darf.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Lotse — (Lotsmann, franz. Pilote, engl. Pilot), Seemann, der die Führung fremder Schiffe auf schwierigem, ihm genau bekannten Fahrwasser übernimmt. Seelotsen lotsen Schiffe zwischen der See und den Außenhäfen oder zwischen der See und den Eingängen der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Geschichte Hamburgs — ältestes erhaltenes Stadtsiegel von 1245 Die Geschichte Hamburgs reicht bis zum Beginn des 9. Jahrhunderts zurück. Hamburg, als Stützpunkt zur Missionierung der Sachsen gegründet, wurde seit dem Mittelalter einer der bedeutendsten Handelsplätze… … Deutsch Wikipedia
Rheinlotse — Ein Rheinlotse ist ein Schiffsführer mit der Befähigung zum Führen eines Binnenschiffes mit eigener Triebkraft (Rheinschifferpatent) mit besonderen Streckenkenntnissen eines Abschnitts auf dem Rhein, für den er sein Lotsenpatent erworben hat.… … Deutsch Wikipedia
Rheinlotsen — Ein Rheinlotse ist ein Schiffsführer mit der Befähigung zum Führen eines Binnenschiffes mit eigener Triebkraft (Rheinschifferpatent) mit besonderen Streckenkenntnissen eines Abschnitts auf dem Rhein, für den er sein Lotsenpatent erworben hat.… … Deutsch Wikipedia
Seestraßenrecht — (Seestraßenordnung), die Gesamtheit der Vorschriften, welche die Sicherung der Seeschiffahrt bezwecken. Das S. umfaßt das Seezeichenwesen, die Fahrordnung (Vorschriften zur Verhütung von Schiffszusammenstößen) und die Einrichtungen zur… … Meyers Großes Konversations-Lexikon